VOM 27.09.2022
Die Öko-Modellregion Ilzer Land beabsichtigt für das Jahr 2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ zu beantragen.
Die Öko-Modellregion Ilzer Land ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Ziele von BioRegio 2030 den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel stärken.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023 vorgelegt werden kann.
a) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften,
jedoch nicht der Erstempfänger oder die verantwortliche Stelle.
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über den „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“. Eine zusätzliche Förderung über sonstige Förderprogramme der Ländlichen Entwicklung (FinR-LE und Dorf-R) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Konzepts der Öko-Modellregionen dienen und im Gebiet der Öko-Modellregion liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteursgruppen zusammensetzt.
Kriterium | Bewertungsinhalt | Maximale Punktzahl |
---|---|---|
1 | Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten | 6 |
2 | Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel | 6 |
3 | Einkaufsmöglichkeiten von Bio in der Region werden gestärkt | 6 |
4 | Langfristige Wirkung innerhalb der Öko-Modellregion Ilzer Land | 6 |
5 | Steigerung des Bekanntheitsgrades der Öko-Erzeugung | 6 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Öko-Modellregion Ilzer Land und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Das erforderliche Antragsformular
und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen
stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung / LEADER à Öko-Modellregion) zur Verfügung.
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses: Geschäftsstelle ILE Ilzer Land e.V., Marktplatz 11, 94157 Perlesreut; E-Mail:
Katharina Fraunhofer
Mobil: +49 160 / 90 20 45 21
Perlesreut, 27.09.2022
ILE Ilzer Land e. V.
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